Im Freizeitausgleich Krank
Eine nachträglich eintretende krankheitsbedingte arbeitsunfähigkeit im freistellungszeitraum macht die erfüllung des ausgleichsanspruchs nicht hinfällig.
Im freizeitausgleich krank. Weist der arbeitgeber freizeitausgleich zu wird dies mit bekanntgabe des dienstplans wirksam. Freizeitausgleich krankheit eine nachträglich eintretende krankheitsbedingte arbeitsunfähigkeit lässt den angeordneten freizeitausgleich nicht entfallen d h. Die ausnahmeregelung des 9 burlg ist nicht analog anzuwenden. Freizeitausgleich ist leider kein urlaub auch wenn es sich so anfühlt.
Diese tage bekommt man leider auch nicht wieder gutgeschrieben. In fällen der entgeltfortzahlung im krankheitsfall darf auch hinsichtlich der zeitgutschrift auf dem arbeitszeitkonto für die durch krankheit ausgefallene arbeitszeit das sog. Ein urteil des bag aus dem jahre 2003 entschied jedoch dass ein gutschreiben von überstunden im krankheitsfalle nicht möglich sei. Dies ist dann der fall wenn der tag bereits im voraus vom arbeitgeber genehmigt wurde.
Damit vermindert sich die arbeitsvertragliche leistungspflicht des beschäftigten sodass sein anspruch auf freistellung erfüllt ist. 20 02 2016 wenn der arbeitgeber einen arbeitnehmer zwecks überstundenabbaus bezahlt von der arbeit freigestellt so kann der arbeitnehmer nicht die nachgewährung von verlorenen überstunden verlangen wenn er während des freistellungszeitraums arbeitsunfähig erkrankt. Wird ein arbeitnehmer während des freizeitausgleichs der ihm zum abbau von überstunden gewährt wurde arbeitsunfähig krank stellt sich die frage ob der arbeitnehmer einen weiteren freizeitausgleich verlangen kann. Wenn diese aber mit ihrer krankheit vertretbar sind und vielleicht sogar zur genesung beitragen dann ist dagegen nichts einzuwenden.
Rechtliches zum thema krankschreibung. Für den urlaub gilt dass sie eine krankmeldung einreichen und dann die urlaubstage gutgeschrieben bekommen. Hiervon abweichend tritt eine minderung des zeitguthabens gem. Anders als urlaub steht bei dem freizeitausgleich nicht der erholungsgesichtspunkt im vordergrund.
Sind sie länger als einen arbeitstag krank sollten sie zu einem arzt gehen. Die rechtslage unterscheidet sich je nachdem ob auf das arbeitsverhältnis der tarifvertrag für den öffentlichen dienst tvöd anwendbar ist oder nicht. Dies gilt auch im falle der arbeitsunfähigkeit die während der freistellung beginnt. Sie haben pech gehabt.
Sie möchten ihre überstunden abfeiern werden allerdings in der zwischenzeit krank. Von der in 10 abs. Nun reicht person x für einen tag y fza freizeitausgleich ein leider wird person x aber an diesem tag so krank dass sie einen krankenschein bekommt und diesen auch zeitnah beim ag einreicht. Arbeitgeber muss durch krankheit verlorene überstunden nicht nachgewähren.
Eine entsprechende kürzung des guthabens auf dem arbeitszeitkonto ist rechtens.